Patienteninformationen.
Qualitätsgeprüfte Gesundheitsinformationen
Wenn Sie auf der Suche nach Informationen über die verschiedensten Erkrankungen sind, möchten wir Ihnen die werbefreie Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und die qualitätsgeprüften Seiten der offiziellen Organe IQWiG – Wie finde ich gute Gesundheitsinformationen im Internet empfehlen.
Verlässliches Gesundheitswissen wird vom Deutschen Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V. gebündelt zur Verfügung gestellt.
Die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben über das ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin beschrieben, woran Patienten eine gute Arztpraxis erkennen können.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt Informationen zur Verfügung, wie Sie sich auf einen Arztbesuch vorbereiten können. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht Informationen, wie Sie Ihre Gesundheitskompetenz stärken können.
Seit Ende 2021 wird unter www.patientenberatung.nrw das Angebot verschiedener Patientenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen auf einer Plattform gebündelt präsentiert. Bürgerinnen und Bürger, die in NRW nach Beratung zu medizinischen oder gesundheitlichen Themen suchen, können über dieses Portal einfach und schnell das für sie passende Angebot finden und einen leichten Zugang zu seriösen Gesundheitsinformationen bekommen.
Auf der Suche nach Selbsthilfegruppen
Wenn Sie auf der Suche nach einer Selbsthilfegruppe sind, möchten wir Ihnen die Seite der NAKOS – Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen empfehlen. Unter dem Link finden Sie eine Suchfunktion.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) bietet eine Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen und Ärzte (KOSA) an. Sie finden die Kontaktdaten der Ansprechpartner, wenn Sie auf der Seite nach unten scrollen.
Für seltenere Herzerkrankungen gibt es sehr gute Selbsthilfegruppen. So gibt es den SADS Deutschland e.V. für genetisch bedingte Arrhythmiesyndrome.
Die Diagnose der seltenen genetischen Herzkrankheit ARVC (arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie) bzw. ACM (arrhythmogene Kardiomyopathie) und das Leben mit der Erkrankung bedeutet einen großen Einschnitt im Leben und ist mit großen Herausforderungen verbunden.
Der HOCM Deutschland e.V. unterstützt Menschen mit hypertropher Kardiomyopathie durch eine Selbsthilfegruppe, Beratung zu Behandlungsmethoden und Suche nach geeigneten Zentren und bietet Hilfe in Krisensituationen für Patienten und Angehörige.
Vorhofflimmern ausführlich erklärt
Falls Sie zusammengefasst Informationen zum Vorhofflimmern nachlesen wollen, finden Sie diese hier.
Informationen zu einigen der von uns verordneten Medikamente
Sie haben möglicherweise noch Fragen zu einigen von uns verordneten Medikamenten bzw. möchte nachlesen, was wir Ihnen im ärztlichen Gespräch mitgeteilt hatten? Nachfolgend finden Sie Informationen zu verschiedenen Medikamentengruppen:
- Fragen zur Therapie mit einem Statin (Cholesterinsenker) können Ihnen hier oder über diesen Link beantwortet werden.
- Wenn Sie Diabetes mellitus, aber keine Herz-Kreislauf-Erkrankung haben und sich fragen, ob Sie ein Statin benötigen, finden Sie hier eine kurzgefasste Empfehlung.
- Infos zu ASS, Clopidogrel, Prasugrel oder Brilique®
- Infos zu Betablockern (zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck)
- Infos zu Calciumantagonisten (zur Behandlung des Bluthochdrucks)
- Infos zu Amiodaron bzw. Multaq®
Vermuten Sie eine Nebenwirkung durch ein verordnetes Medikament?
Falls Sie als Patient eine Nebenwirkung durch ein Medikament vermuten, sollten Sie uns dieses umgehend mitteilen. Sie können dieses selbstständig beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte melden. Dafür ist ein Onlineformular eingerichtet worden, welches insbesondere für den medizinischen Laien geschaffen wurde. Sie finden es unter www.nebenwirkungen.pei.de.
Hilfestellungen für Patienten mit Sehbehinderung
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf ein interessante Internetseite hinweisen, die sich derzeit noch im Aufbau befindet. Der PatientenInfo-Service realisiert als Dienstleistung die im Arzneimittelgesetz geregelte Verpflichtung, Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (§11 AMG Abs. 3c).
Der Beipackzettel, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene Information in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen und zu verstehen. Der PatientenInfo-Service ermöglicht es daher Patienten – ganz gleich ob blind oder sehend – einen barrierefreien Zugriff auf die Packungsbeilagen von Medikamenten. Entwickelt für Blinde und Sehbehinderte – hilfreich für alle.
Studienteilnahme – Pro und Contra
Falls Sie von uns oder einem anderen Arzt gefragt wurden, ob Sie an einer medizinischen Studie teilnehmen würden, finden Sie hierzu weitere Informationen.